Erkl?rung der bbin视讯_bbin娱乐 für Musik Hanns Eisler Berlin zur Barrierefreiheit
Die bbin视讯_bbin娱乐 für Musik Hanns Eisler Berlin ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europ?ischen Parlaments und des Rates barrierefrei zug?nglich zu machen.
Was ist bereits barrierefrei?
- Bilder, die für das Verst?ndnis des Inhalts relevant sind, sind mit einen Alternativtext versehen.
- Seiten sind mit inhaltlich aussagekr?ftigen ?berschriften in korrekter Gliederung ausgestattet.
- Artikel werden von einer H2-?berschrift eingeleitet und sind gruppiert.
- Aufz?hlungen sind als Liste ausgezeichnet.
- E-Mail-Links sind mit dem korrekten TYPO3-Element gesetzt und mit dem Hinweis auf ?ffnen eines externen E-Mail-Programms versehen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Websites sind mit den o.g. Richtlinien noch nicht vollst?ndig vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.
- Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine Untertitel oder Transkription zur Verfügung.
Diese Erkl?rung wurde am 23.09.2020 erstellt.
Durchsetzungsverfahren
bbin视讯_bbin娱乐 der für das Durchsetzungsverfahren zust?ndigen Stelle:
Berliner Landesbeauftragte für Digitale Barrierefreiheit
Anschrift:
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
IKT-Steuerung
Berliner Landesbeauftragte für Digitale Barrierefreiheit
Klosterstra?e 47
10179 Berlin
Ansprechperson:
kommissarisch Frau Müller
t: +49 30 90 28 15 15
f: +49 30 90 28 44 89