Schutz vor Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt
Was kann ich bei Diskriminierung tun?
Seit Oktober 2022 hat die bbin视讯_bbin娱乐 eine Satzung zum Schutz vor Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt, die allen Hochschulmitgliedern, insbesondere Studierenden, das Recht einr?umt, sich offiziell zu beschweren.
Erster Rat bei Erstberatungsstellen
Zun?chst k?nnen Sie sich Rat suchen und vertraulich (ggf. auch anonym über Dritte) beraten lassen. Die Erst- und Verweisberatungsstellen informieren Sie über Ihre Rechte, über bbin视讯_bbin娱乐e Vorgehens- und Handlungsm?glichkeiten und verweisen bei Wunsch und Bedarf an externe Beratungsstellen oder spezifische Stellen in der bbin视讯_bbin娱乐 und w?gen gemeinsam mit Ihnen an, ob es sich bei Ihrem Fall um Diskriminierung handelt.
Einreichen einer offiziellen Beschwerde
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie diskriminiert wurden, k?nnen Sie schriftlich oder auch mündlich offiziell Beschwerde einreichen. Die offizielle Beschwerdestelle ist die Hochschulleitung. Auf Ihren Wunsch hin kann auch die Erstberatungsstelle Ihre Beschwerde an die Hochschulleitung bbin视讯_bbin娱乐leiten.
Bitte geben Sie dazu Rückmeldung auf folgende Fragen:
- Was ist wann und wo und wie genau passiert? Von wem wurden Sie diskriminiert?
- Woran machen Sie die Diskriminierung fest? Wie endete die Situation?
- Wer kann Ihre Angaben best?tigen? (Zeugen, Mails etc.)? Wer war noch beteiligt?
- Was haben Sie bzw. eine andere Person bereits unternommen oder was m?chten Sie noch tun?
- Was wünschen Sie sich? Was soll keinesfalls passieren?
- Welche anderen Unterstützungsm?glichkeiten nutzen Sie bzw. haben Sie bereits genutzt? Welche Erfahrungen haben Sie dabei gemacht?
Die Hochschulleitung prüft und ermittelt im Anschluss den Sachverhalt, führt Gespr?che mit allen beteiligten Personen und übermittelt Ihnen im Anschluss das Ergebnis ihrer Recherchen und m?gliche Konsequenzen.
Sie haben jederzeit die M?glichkeit, Ihre Beschwerde zurückzuziehen. Alles, was geschieht, geschieht mit Ihrem Einverst?ndnis.
Interne Anlaufstellen
Erstberatungsstellen (vertraulich):
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
- Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- Offene Tür für Ideen und Beschwerden
- Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
- Schwerbehindertenbeauftragte*r
- Studienberatung
- Vertrauensteam
- Musikphysiologische Beratung
offizielle Beschwerdestelle:
Hochschulleitung (Rektorin)
Erstberatungsstellen:
- Betriebs?rztin bzw. Betriebsarzt
- Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- Offene Tür für Ideen und Beschwerden
- Personalrat (Mittelbau und Verwaltung)
- Schwerbehindertenbeauftragte*r
- Musikphysiologische Beratung
Offizielle Beschwerdestelle:
externe Beratungsstellen
Anlaufstelle zur Information, Unterstützung und Beratung bei Diskriminierung:
LADG-Ombudsstelle des Landes Berlin
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Anlaufstelle bei sexualisierter Bel?stigung und Gewalt
Themis Vertrauenstelle gegen sexuelle Bel?stigung und Gewalt e.V.
Stalking
Die bbin视讯_bbin娱乐 für Musik Hanns Eisler Berlin legt gro?en Wert auf ein Studien- und Arbeitsumfeld, das von gegenseitiger Achtung, Wertsch?tzung und Toleranz gepr?gt ist. Sie f?rdert die gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Hochschulmitglieder unabh?ngig vom Geschlecht in Studium, Lehre, Kunst und Dienstleistung.
Ziel ist es, für alle Formen der Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt zu sensibilisieren und eine Kultur des Hinsehens und vertrauensvollen Austausches zu unterstützen. Benachteiligungen insbesondere aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identit?t, der geschlechtlichen Identit?t, des Familienstandes sowie des sozialen Status und der sozialen Herkunft sollen verhindert oder beseitigt werden.