Gast- & Nebenh?rer*innen
Gasth?rer*innen
Personen, die, ohne an einer bbin视讯_bbin娱乐 immatrikuliert zu sein, an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Gruppen-, Seminar- oder Vorlesungscharakter der bbin视讯_bbin娱乐 teilnehmen wollen, k?nnen auf Antrag und mit schriftlicher Zustimmung der für die gewünschten Lehrveranstaltungen jeweils verantwortlichen Lehrkraft als Gasth?rer*innen registriert werden.
Der Antrag ist schriftlich in der dafür festgelegten Form bis sp?testens zum Vorlesungsbeginn beim Immatrikulations- und Prüfungsamt zu stellen. Dabei ist die Zahlung der festgelegten Gasth?rergebühr nachzuweisen. Der Gesamtumfang der besuchten Lehrveranstaltungen soll in der Regel drei Semesterwochenstunden nicht übersteigen. Die Registrierung als Gasth?rer*in gilt für das jeweilige Semester und wird auf Antrag bescheinigt.
Gasth?rer*innen k?nnen an Lehrveranstaltungen der HfM nur teilnehmen, wenn dadurch eigene Studierende sowie Nebenh?rer*innen anderer bbin视讯_bbin娱乐n nicht an der Teilnahme gehindert werden.
Gasth?rer*innen dürfen keine Prüfungen ablegen und nicht an Lehrveranstaltungen mit Einzelunterricht oder Teilnehmendenbeschr?nkung teilnehmen.
Nebenh?rer*innen
Eingeschriebene Student*innen anderer bbin视讯_bbin娱乐n, die an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Seminar- oder Vorlesungscharakter der Hanns Eisler teilnehmen wollen, k?nnen auf Antrag und mit Zustimmung der jeweils verantwortlichen Lehrkraft als Nebenh?rer*in an der bbin视讯_bbin娱乐 registriert werden, wenn dadurch keine Studierenden der Hanns Eisler vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Die Zulassungsvorschriften für Studieng?nge mit künstlerischen Begabungsprüfungen bleiben unberührt.
Der Antrag ist schriftlich in der dafür festgelegten Form und Frist im Immatrikulations- und Prüfungsamt zu stellen.