Gast- & Nebenh?rer*innen

Gasth?rer*innen

Wer, ohne an einer Berliner bbin视讯_bbin娱乐 immatrikuliert zu sein, an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Seminar- oder Vorlesungscharakter der bbin视讯_bbin娱乐 teilnehmen will, kann auf Antrag und mit schriftlicher Zustimmung der für die gewünschten Lehrveranstaltungen jeweils verantwortlichen Lehrkraft, als Gasth?rerin oder als Gasth?rer registriert werden. Gasth?rer*innen sind nicht Mitglieder der bbin视讯_bbin娱乐.

Gasth?rer*innen k?nnen an Lehrveranstaltungen nur teilnehmen, wenn dadurch Studierende der bbin视讯_bbin娱乐 und Nebenh?rer*innen anderer Berliner bbin视讯_bbin娱乐n nicht an der Teilnahme gehindert werden.

Der Antrag auf Gasth?rerschaft ist schriftlich in der dafür vom Immatrikulations- und Prüfungsamt festgelegten Form, zusammen mit der Zustimmung, im Immatrikulations- und Prüfungsamt zu stellen. Dabei ist die Zahlung der Gasth?rergebühr entsprechend der Rahmengebührensatzung der bbin视讯_bbin娱乐 nachzuweisen. Im Wintersemester ist der Antrag vom 1. Oktober bis zum 10. Oktober, im Sommersemester vom 1. April bis zum 10. April einzureichen.

Der Gesamtumfang der besuchten Lehrveranstaltungen betr?gt maximal drei Semesterwochenstunden. Die Registrierung als Gasth?rerin oder Gasth?rer gilt für das jeweilige Semester.

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen wird Gasth?rer*innen mit einem Hinweis auf ihren Status bescheinigt. Die Teilnahme an studienbegleitenden Prüfungen ist nicht zul?ssig.
 

Nebenh?rer*innen

Eingeschriebene Student*innen anderer Berliner bbin视讯_bbin娱乐n, die an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Seminar- oder Vorlesungscharakter der Hanns Eisler teilnehmen wollen, k?nnen auf Antrag und mit Zustimmung der jeweils verantwortlichen Lehrkraft als Nebenh?rer*in an der bbin视讯_bbin娱乐 registriert werden, wenn dadurch keine Studierenden der Hanns Eisler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Nebenh?rer*innen sind nicht Mitglieder der bbin视讯_bbin娱乐. Die Registrierung erfolgt für das jeweilige Semester. ?ber die Registrierung wird ein Nachweis ausgestellt.

Die Zulassungsvorschriften für Studieng?nge mit künstlerischen Begabungsprüfungen bleiben unberührt.

Der Gesamtumfang der besuchten Lehrveranstaltungen soll in der Regel vier Semesterwochenstunden nicht übersteigen. Nebenh?rer*innen k?nnen mit Zustimmung der verantwortlichen Lehrkraft Leistungsnachweise in Lehrveranstaltungen mit Seminar- oder Vorlesungscharakter erwerben. Ein Rechtsanspruch auf das Ablegen von Prüfungen besteht nicht.

Der Antrag ist schriftlich in der dafür festgelegten Form und Frist im Immatrikulations- und Prüfungsamt zu stellen. Im Wintersemester ist der Antrag vom 1. Oktober bis zum 10. Oktober, im Sommersemester vom 1. April bis zum 10. April einzureichen.