Alle Studierenden, einschlie?lich die vom Studium beurlaubten oder die, die planen, sich beurlauben zu lassen, sind verpflichtet, sich innerhalb der R¨¹ckmeldefrist zur¨¹ckzumelden, wenn sie ihr Studium im n?chsten Semester fortsetzen wollen.
Die R¨¹ckmeldung geschieht durch die Zahlung des Semesterbeitrags in H?he von insgesamt 299,40 Euro.
R¨¹ckmeldefrist f¨¹r das Wintersemester 2024/25: 17.06.2024 - 12.07.2024
Weitere R¨¹ckmeldefristen f¨¹r vergangene und zuk¨¹nftige Semester finden Sie unter Semestertermine.
Am letzten Tag der R¨¹ckmeldefrist muss der Semesterbeitrag auf dem Konto der bbinÊÓѶ_bbinÓéÀÖ eingegangen sein. Bedenken Sie bei der R¨¹ckmeldung bitte, dass eine ?berweisung abh?ngig von Ihrer jeweiligen Bank auch schon einmal mehrere Tage dauern kann.
Bezahlen Sie Ihren Semesterbeitrag nicht fristgerecht, entstehen Ihnen S?umnisgeb¨¹hren in H?he von 19,94 Euro. Die R¨¹ckmeldung wird bbinÊÓѶ_bbinÓéÀÖ von der bbinÊÓѶ_bbinÓéÀÖ angemahnt.
Alle Studierenden, die auch auf die Mahnung nicht reagieren und sich nicht zur¨¹ckmelden, werden nach Ablauf der R¨¹ckmeldefrist mit Wirkung zum Semesterende exmatrikuliert. Sind Sie inzwischen umgezogen, teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse rechtzeitig mit.
Bitte beachten: Die Geb¨¹hr f¨¹r das Deutschlandsemesterticket kann bei einer Beurlaubung nach Semesterbeginn auf Antrag an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) erstattet werden, der Sozialbeitrag kann nur in seltenen F?llen erstattet werden.
R¨¹ckmeldung bei Mehrfachimmatrikulation
Wenn die bbinÊÓѶ_bbinÓéÀÖ f¨¹r Musik Hanns Eisler Berlin nicht Ihre Haupthochschule ist und Sie ihre Mitgliedschaftsrechte und Geb¨¹hren nicht an der Hanns Eisler aus¨¹ben bzw. bezahlen, geben Sie zur R¨¹ckmeldung als Mehrfachimmatrikulierte*r zum n?chsten Semester bis 31.03. (Sommersemester) bzw. 30.09. (Wintersemester) jeweils eine Immatrikulations-/Studienbescheinigung Ihrer Haupthochschule des Folgesemesters mit Angabe aller Studiengangsbestandteile im Immatrikulationsb¨¹ro ab.
Verlust des Studierendenausweises
Bei Verlust des Studierendenausweises kann gegen eine Geb¨¹hr von 10,23 Euro ein Ersatz ausgestellt werden.
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 63,00 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
- Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Semesterticket gem?? Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets in H?he von 176,40 €
- Sozialfondsbeitrag gem?? Sozialfondssatzung in H?he 3 €
Gesamtbetrag: 299,40 €
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
- Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Semesterticket gem?? Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets in H?he von 176,40 €
- Sozialfondsbeitrag gem?? Sozialfondssatzung in H?he 3 €
Gesamtbetrag: 290,49 €
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
- Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Semesterticket gem?? Semesterticketvertrag in H?he von 210,30 €, abz¨¹glich 16,50 € Tarifersatzleistung des Landes Berlin gem. ¡ì 6 Abs. 2 VBB-Semesterticketvertrag, insgesamt 193,80 €
- Sozialfondsbeitrag gem?? Sozialfondssatzung in H?he 3 €
Gesamtbetrag: 290,49 €
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
- Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Beitrag zum Semesterticket inklusive Sozialfonds-Beitrag in H?he von 196,80 €
- Einmaliger Landeszuschuss zum Sommersemester 2023 f¨¹r zahlungspflichtige Studierende in H?he von -75 €
Gesamtbetrag: 232,89 € (307,89 € - 75 €)
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
- Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Beitrag zum Semesterticket inklusive Sozialfonds-Beitrag in H?he von 196,80 €
Gesamtbetrag: 307,89 €
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
- Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Beitrag zum Semesterticket inklusive Sozialfonds-Beitrag in H?he von 196,80 €
Gesamtbetrag: 307,89 €
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
- Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Beitrag zum Semesterticket in H?he von 193,80 €
- Sozialfonds-Beitrag (wird im Wintersemester 2021/2022 ausgesetzt)
Gesamtbetrag: 304,89 €
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
- Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Beitrag zum Semesterticket in H?he von 193,80 €
- Sozialfonds-Beitrag (wird im Sommersemester 2021 ausgesetzt)
Gesamtbetrag: 304,89 €