Studienstiftung des Deutschen Volkes

F?rderart
  • finanzielle F?rderung: monatliche Studienkostenpauschale plus Lebenshaltungsstipendium abh?ngig vom Elterneinkommen
  • ideelle F?rderung: Beratung durch Vertrauensdozent*in an der HfM sowie Referent*in bei der Studienstiftung, Veranstaltungen der Studienstiftung wie z. B. Konzertreihe, Sommerakademien, Seminare, Tagungen
F?rderbetragmonatliche Studienkostenpauschale von 300 € plus in Abh?ngigkeit von der finanziellen Situation der Familie Lebenshaltungsstipendium von monatlich maximal 649 €
F?rderdauerentsprechend F?rderungsh?chstdauer laut BAf?G (i.d.R. entspricht dies der Regelstudienzeit des Studiengangs)
F?rderzuschl?ge
  • Zusch¨¹sse zur Kranken- und Pflegeversicherung (wenn nicht ¨¹ber Eltern krankenversichert)
  • Familienzuschlag und Kinderbetreuungspauschale (Stipendiat*innen mit Kind)
Voraussetzungen
  • Instrumentalist*innen, S?nger*innen, Dirigent*innen sowie Komponist*innen mit ausgezeichneten k¨¹nstlerischen Leistungen
  • In Bachelorstudieng?ngen kann der Vorschlag bis zum Ende des Studiums erfolgen. Studierende in einem viersemestrigen Masterstudium m¨¹ssen in ihrem ersten Mastersemester vorgeschlagen werden.
  • Es k?nnen nur Studierende im (max. 4-semestrigen) Studienabschnitt von Konzertexamen bzw. Solo- oder Meisterklasse in ihrem ersten Semester dieses Studiengangs vorgeschlagen werden (nicht aber Studierende in einem zweiten Masterstudiengang). Dieses Erg?nzungsstudium muss innerhalb von einem Jahr oder zum n?chstm?glichen Zeitpunkt nach Abschluss des vorhergehenden Studienabschnitts aufgenommen worden sein.
  • deutsche*r Staatsb¨¹rger*in oder Bildungsinl?nder*in, Staatsb¨¹rger*in eines EU-Landes, Angeh?rige*r anderer L?nder mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland oder, wenn der Ehegatte oder ein Elternteil eine Niederlassungserlaubnis besitzt oder ein Elternteil w?hrend der letzten sechs Jahre mindestens drei Jahre im Inland rechtm??ig erwerbst?tig war (siehe ¡ì 8 BAf?G)
  • Zweitstudien k?nnen nicht gef?rdert werden. Bewerber*innen d¨¹rfen vor dem Studium, f¨¹r das sie vorgeschlagen werden, in anderen F?chern bis zu max. drei Semester studiert haben.
Bewerbungsunterlagen
  • Bewerbungsformular
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Gutachten des Hauptfachlehrenden
  • Pr¨¹fungsprogramm f¨¹r das Auswahlvorspiel
  • Bei Studierenden aus Nicht-EU-L?ndern: Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen gem. ¡ì 8 BAf?G erf¨¹llen.
Auswahlverfahren

1. Runde: nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen im Stipendienb¨¹ro hochschulinternes Auswahlvorspiel und -gespr?ch (am 28. und 29. Januar 2025)

2. Runde: Auswahlseminar bei der Studienstiftung im September 2025

Bewerbungsfristen15. Dezember 2024