Abteilung | Streichinstrumente, Harfe, Gitarre |
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W?hlbare Schwerpunkte | Kammermusik, Orchester, P?dagogik |
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Regelstudienzeit | 8 Semester |
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Beginn | Winter- und Sommersemester |
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Unterrichtssprache | Deutsch |
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Voraussetzung | - besondere künstlerische Begabung nachzuweisen durch Zugangsprüfung (Hauptfach/Pflichtf?cher)
- Ausl?ndische Bewerber*innen, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung vorweisen, müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Für den Nachweis müssen die folgenden Anforderungen beide erfüllt werden: - Vorlage eines Sprachzertifikats der Niveaustufe B 2.2 gem?? dem Referenzrahmen für Sprachen des Europarats. Das Sprachzeugnis ist sp?testens zur Immatrikulation vorzuweisen.
- In den musiktheoretischen Prüfungsteilen wird unter Beweis gestellt, dass ausreichende fachbezogene deutschsprachliche Kenntnisse für die Verst?ndigung und das Studium bestehen.
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Zugangs- und Zulassungsordnung | Zugangs- und Zulassungsordnung (PDF, 643 KB) |
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