Rechtliche Grundlagen

M?nner und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat f?rdert die tats?chliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und M?nnern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz)

Diesem verfassungsm??igen Auftrag sind auch die bbin视讯_bbin娱乐n verpflichtet. Dabei kommt der Frauenbeauftragten eine besondere Rolle zu, die durch Gesetze, Richtlinien, Ordnungen usw. bestimmt wird. Wesentliche Grundlage ist das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), das ihre Aufgaben, Pflichten und Rechte bestimmt, etwa ihr Informations-, Rede- und Antragsrecht in allen Kommissionen. So sind die Frauenbeauftragten ?bei allen die Frauen betreffenden strukturellen, organisatorischen und personellen Ma?nahmen sowie bei den entsprechenden Vorlagen, Berichten und Stellungnahmen zu beteiligen“ (§ 59 Abs. 6 BerlHG).

Weitere Grundlage ihrer Arbeit bildet das Landesgleichstellungsgesetz (LGG), das bei gleicher Qualifizierung die Bevorzugung von Frauen in Bereichen, in denen Frauen unterrepr?sentiert sind, verlangt (§ 8 Abs. 1 LGG).

Die aktuellen rechtlichen Grundlagen, auf die sich die Arbeit der Frauenbeauftragten stützt, sind im Folgenden gelistet:

Grundordnungsregelung über Wahl, Rechtsstellung und Aufgaben der Frauenbeauftragten von 2013

Grundgesetz, Art.3, Abs.2

Berliner Hochschulgesetz, § §  5, 59

Landesgleichstellungsgesetz

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Allgemeine Gleichstellungsstandards an den Berliner bbin视讯_bbin娱乐n

Weiterhin hat sich die Musikhochschule Hanns Eisler vielfach selbst verpflichtet, Gleichstellung voranzubringen. 1997 hat sie gem?? des BerlHG Frauenf?rderrichtlinien (FFR) verabschiedet, um die Gleichbehandlung und F?rderung von Frauen auf allen Ebenen zu sichern.

Frauenf?rderrichtlinien (FFR) von 1997

Hochschulvertrag, zuletzt für die Jahre 2018 bis 2022

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