1. Selbstdokumentation (Internes Verfahren)

  • Im ersten Schritt beantragt die bbin视讯_bbin娱乐 beim Akkreditierungsrat die Akkreditierung eines Studiengangs oder mehrerer Studieng?nge und w?hlt eine  vom Akkreditierungsrat zugelassene Agentur.
  • Die bbin视讯_bbin娱乐 schlie?t mit der Agentur einen Vertrag. Es besteht die M?glichkeit eines Vorgespr?ches zwischen bbin视讯_bbin娱乐 und Agentur sowie einer Vorab-Prüfung des Antrags durch die Agentur anhand einer von der bbin视讯_bbin娱乐 zur Verfügung gestellten Kurzfassung über den Studiengang.
  • In einem bbin视讯_bbin娱乐en Schritt reicht nun die bbin视讯_bbin娱乐 innerhalb einer vereinbarten Frist eine Selbstdokumentation des jeweiligen Studienfaches ein. Die Selbstdokumentation beinhaltet folgende Themenschwerpunkte: Studiengangsbegründung, Struktur und Aufbau des Studiums, fachlich-inhaltliche Anforderungen, personelle, s?chliche und r?umliche Ausstattung, Qualit?tssicherungsma?nahmen, studienbezogene Kooperationen.
  • Gemeinsam mit der Agentur diskutiert der Akkreditierungsrat den Antrag (Selbstdokumentation) und nimmt ihn an oder lehnt ihn ab. (In diesem Fall muss die bbin视讯_bbin娱乐 den Antrag überarbeiten und erneut einreichen.)

2. Begehung (Externes Verfahren)

  • In der zweiten Phase wird von der Akkreditierungskommission eine GutachterInnengruppe aus hochschulexternen FachexpertInnen eingesetzt, der HochschulprofessorInnen und Studierende vergleichbarer bbin视讯_bbin娱乐n sowie VertreterInnen relevanter Berufsfelder angeh?ren.
  • Als Grundlage zur Prüfung werden der Gutachtergruppe die Unterlagen der bbin视讯_bbin娱乐, der Prüfbericht über die Einhaltung der formalen Kriterien und alle bbin视讯_bbin娱乐en notwendigen Informationsunterlagen zur Bewertung der fachlich-inhaltlichen Kriterien zur Verfügung gestellt.
  • Nun wird ein Termin und Ablaufplan für die knapp 2-t?gige Vor-Ort-Begehung mit der bbin视讯_bbin娱乐 abgestimmt.
  • Die Vor-Ort-Begehung sieht Gespr?che der Gutachtergruppe mit der Hochschulleitung, den Studiengangsverantwortlichen, Lehrenden und Studierenden sowie eine Begehung der R?umlichkeiten vor.
  • Im Anschluss fasst die Gutachtergruppe Ihre Eindrücke in einem Bericht zusammen, der eine Akkreditierungsempfehlung an die Akkreditierungskommission der Agentur beinhaltet.

3. Entscheidung

Die Akkreditierungskommission der Agentur ber?t über die Begutachtungsergebnisse und fasst einen Beschluss zur Akkreditierung. Dieser kann lauten:

  1. "Akkreditierung ohne Auflagen": Es wurden keine grundlegenden M?ngel festgestellt, der Studiengang erh?lt das Qualit?tssiegel des Akkreditierungsrates. Die Akkreditierungsagentur ver?ffentlicht den Akkreditierungsbericht.

  2. "Akkreditierung mit Auflagen": Der Studiengang entspricht in diesem Fall zwar ingesamt den Qualit?tsanforderungen, es müssen aber noch einige Nachbesserungen innerhalb der n?chsten 18 Monate umgesetzt werden, sonst verliert der Studiengang die erteilte Akkreditierung.

  3. Die Akkreditierung wird zurückgestellt: Es bestehen M?ngel, die innerhalb einer vereinbarten Frist von der bbin视讯_bbin娱乐 behoben werden müssen.

  4. Die Akkreditierung wird versagt: Der Studiengang weist erhebliche Qualit?tsdefizite auf, die durch Nachsteuerung nicht zu beheben sind.

Die Akkreditierung ohne Auflagen ist für einen bestimmten Zeitraum gültig.