Visum & Aufenthaltserlaubnis

Visum

Ob Sie als internationale*r Studierende*r ein Visum zur Einreise nach Deutschland brauchen, h?ngt von Ihrer Staatsbürgerschaft sowie Ihrer gewünschten Aufenthaltsdauer ab. Bitte informieren Sie sich frühzeitig, beispielsweise auf der Website des Ausw?rtigen Amts, ob Sie visumpflichtig sind.

Für internationale Studierende gibt es zwei Formen von Visa:

  1. Visum zur Studienbewerbung
    Wenn Sie noch keine Hochschulzulassung haben, k?nnen Sie ein Visum zum Zweck der Studienbewerbung beantragen.
     
  2. Visum zu Studienzwecken
    Sind Sie bereits zu einem Studium zugelassen, k?nnen Sie ein Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken beantragen. Dieses wird in der Regel für drei Monate erteilt. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie für Ihren bbin视讯_bbin娱乐en Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt für Einwanderung Berlin beantragen.

Erforderliche Unterlagen zur Beantragung Ihres Visums u. a.:

  • Reisepass
  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Finanzierungsnachweis
  • Nachweis bisheriger Studienleistungen
  • Nachweis über eventuell vorhandene Deutschkenntnisse oder einen geplanten Sprachkurs in Deutschland
  • Zulassungsbescheid der bbin视讯_bbin娱乐 bzw. Nachweis über die schulischen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums

Bei der Beantragung Ihres Visums müssen Sie Folgendes beachten:

  • Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Monate dauern. Ohne gültiges Visum ist Ihre Einreise nach Deutschland nicht m?glich.
  • Touristen- oder Sprachvisa k?nnen nicht nachtr?glich in ein Visum zu Studienzwecken/eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
  • Der Termin für Ihre Einreise nach Deutschland ist so zu legen, dass ausreichend Zeit für Ihre Immatrikulation sowie wichtige Beh?rdeng?nge bleibt. Ihre Immatrikulation ist eine Voraussetzung für die Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Wer braucht kein Visum?

  • Staatsangeh?rige der EU-/EFTA-Mitgliedstaaten, von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Gro?britannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Republik Korea (Südkorea), San Marino, Vereinigste Staaten von Amerika.
  • Internationale Studierende in EU-Mitgliedstaaten (au?er D?nemark, Gro?britannien, Irland), die dort einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums besitzen.
  • Personen, die einen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates besitzen.

Hinweis für britische Staatsangeh?rige:

Informationen zum Aufenthaltsrecht nach dem Brexit, finden Sie auf folgender Seite des Bundesministerium des Innern:

Informationen für britische Staatsangeh?rige und deren Familienangeh?rige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen

Weitere Informationen

Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie nicht Staatsbürger*in eines EU-/EFTA-Mitgliedsstaates sind und Ihr Studienvorhaben l?nger als 90 Tage dauert, müssen Sie innerhalb der ersten drei Monate eine Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt für Einwanderung Berlin beantragen. Der Antrag ist pers?nlich zu stellen und sollte m?glichst mit Termin erfolgen. 

Erforderliche Unterlagen u. a.:

  • gültiger Pass
  • ein aktuelles biometrisches Foto
  • Antragsformular
  • Lebensunterhaltsnachweis
    • bei erstmaliger Erteilung: z. B. Sperrkonto über bestimmte Summe / Verpflichtungserkl?rung auf amtlichen Vordruck / Stipendienbescheinigung / notariell beglaubigte Erkl?rung der Eltern, für die Dauer des Studiums den Lebensunterhalt zu sichern mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten
    • bei Verl?ngerung: Kontoauszüge der letzten sechs Monate
  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Immatrikulationsbescheinigung oder bedingte Zulassung
  • Meldebest?tigung oder Mietvertrag und Einzugsbest?tigung des Vermieters

Bitte denken Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist daran, Ihre Aufenthaltserlaubnis zu verl?ngern. Die Verl?ngerung ist abh?ngig vom ordnungsgem??en Verlauf Ihres Studiums.

Hinweis - Landesamt für Einwanderung Berlin

Das Landesamt für Einwanderung Berlin bietet die M?glichkeit Termine online zu vereinbaren. Termine müssen vor Ablauf des Aufenthaltstitels gebucht werden.

Hinweis Hochschulwechsel

Wenn Ihr Aufenthaltstitel auf eine bestimmte bbin视讯_bbin娱乐 und/oder einen Studiengang beschr?nkt ist, müssen Sie den Wechsel beim Landesamt für Einwanderung Berlin beantragen und in Ihren Aufenthaltstitel eintragen lassen.

Weitere Informationen